Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-02, 6 WF 133/13

6 WF 133/13Obergericht02.01.2014

Regest

Zur Überprüfung von Sachverständigenkosten und Verfahrenspflegerkosten im Rahmenn einer Beschwerde der Verfahrensbeteiligten gegen die Kostenrechnung der Oberjustizkasse.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 133/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-02

Aktenzeichen: 6 WF 133/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0102.6WF133.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Normen: KostO § 16

Leitsätze

Zur Überprüfung von Sachverständigenkosten und Verfahrenspflegerkosten im Rahmenn einer Beschwerde der Verfahrensbeteiligten gegen die Kostenrechnung der Oberjustizkasse.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 21.05.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht- Gelsenkirchen vom 18.04.2013 (AZ: 23 F 1/07) wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.