27 U 55/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-21, 27 U 55/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 55/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-21
Aktenzeichen: 27 U 55/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0121.27U55.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. März 2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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