Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-27, 17 U 35/13

17 U 35/13Obergericht27.01.2014

Regest

Zur Frage der Beweislast bzw. Beweislastumkehr, wenn der Oberschenkelhalsbruch einer gestürzten Heimbewohnerin durch den Sturz ausgelöst worden sein kann oder durch eine durch Osteoporose ausgelöste Spontanfraktur.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 35/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-27

Aktenzeichen: 17 U 35/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0127.17U35.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: §§ 278, 280, 823, 831 BGB

Leitsätze

Zur Frage der Beweislast bzw. Beweislastumkehr, wenn der Oberschenkelhalsbruch einer gestürzten Heimbewohnerin durch den Sturz ausgelöst worden sein kann oder durch eine durch Osteoporose ausgelöste Spontanfraktur.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 12. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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