17 U 35/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-27, 17 U 35/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-27, 17 U 35/13
17 U 35/13Obergericht27.01.2014
Regest
Zur Frage der Beweislast bzw. Beweislastumkehr, wenn der Oberschenkelhalsbruch einer gestürzten Heimbewohnerin durch den Sturz ausgelöst worden sein kann oder durch eine durch Osteoporose ausgelöste Spontanfraktur.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 35/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-27
Aktenzeichen: 17 U 35/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0127.17U35.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: §§ 278, 280, 823, 831 BGB
Leitsätze
Zur Frage der Beweislast bzw. Beweislastumkehr, wenn der Oberschenkelhalsbruch einer gestürzten Heimbewohnerin durch den Sturz ausgelöst worden sein kann oder durch eine durch Osteoporose ausgelöste Spontanfraktur.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 12. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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