27 U 102/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-28, 27 U 102/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-28, 27 U 102/13
27 U 102/13Obergericht28.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 102/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-28
Aktenzeichen: 27 U 102/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0128.27U102.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 28. Mai 2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin 44 % und das beklagte Land 56 %.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.