Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-28, 27 U 127/10

27 U 127/10Obergericht28.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 127/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-28

Aktenzeichen: 27 U 127/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0128.27U127.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 02.09.2010 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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