11 U 76/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-29, 11 U 76/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 76/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-29
Aktenzeichen: 11 U 76/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0129.11U76.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 27.05.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivil-kammer des Landgerichts Essen (4 O 366/11) zurückgenommen hat.
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