27 U 126/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-30, 27 U 126/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-30, 27 U 126/13
27 U 126/13Obergericht30.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 126/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-30
Aktenzeichen: 27 U 126/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0130.27U126.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
1.Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Juli 2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.
- Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird festgesetzt - wie der Streitwert erster Instanz - auf 151.034,68 EUR.
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