15 W 280/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-07, 15 W 280/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-07, 15 W 280/13
15 W 280/13Obergericht07.02.2014
Regest
Zu den Voraussetzungen der Todeserklärung nach § 3 VerschG
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 280/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-07
Aktenzeichen: 15 W 280/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0207.15W280.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: FamFG § 69, RPflG § 16 Abs. 2
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der Todeserklärung nach § 3 VerschG
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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