15 W 30/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-07, 15 W 30/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-07, 15 W 30/14
15 W 30/14Obergericht07.02.2014
Regest
Zu den Anforderungen an eine Löschungsbewilligung einer im Grundbuch eingetragenen Sparkasse.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 30/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-07
Aktenzeichen: 15 W 30/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0207.15W30.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: §§ 19, 29 GBO
Leitsätze
Zu den Anforderungen an eine Löschungsbewilligung einer im Grundbuch eingetragenen Sparkasse.
Tenor
Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Warstein vom 18.11.2013 wird aufgehoben.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 4) wird als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.
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