Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-11, 27 U 110/13

27 U 110/13Obergericht11.02.2014

Regest

Nachforderung der Stammeinlage durch den Insolvenzverwalter Indizwirkung des Hin- und Herzahlens

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 110/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-11

Aktenzeichen: 27 U 110/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0211.27U110.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: GmbH § 19 Abs. 1; BGB § 362 Abs. 1

Leitsätze

Nachforderung der Stammeinlage durch den Insolvenzverwalter

Indizwirkung des Hin- und Herzahlens

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. Juni 2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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