Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-11, 6 UF 177/13

6 UF 177/13Obergericht11.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 177/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-11

Aktenzeichen: 6 UF 177/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0211.6UF177.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde des Kindesvaters vom 24.10.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Paderborn vom 17.9.2013 wird zurückgewiesen.

Der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Der Antrag des Kindesvaters auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Der Kindesmutter wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin I, T, beigeordnet.

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