Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-17, 31 U 138/13

31 U 138/13Obergericht17.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 138/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-17

Aktenzeichen: 31 U 138/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0217.31U138.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 28.06.2013 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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