15 W 20/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-18, 15 W 20/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-18, 15 W 20/13
15 W 20/13Obergericht18.02.2014
Regest
Für die Berichtigung eines Familiennamens ist nach Aufdeckung der Identität als türkische Staatsangehörige das türkische Namens- und Personenstandsrecht maßgeblich.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 20/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-18
Aktenzeichen: 15 W 20/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0218.15W20.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: PStG § 21, PStG § 48, EGBGB Art. 6
Leitsätze
Für die Berichtigung eines Familiennamens ist nach Aufdeckung der Identität als türkische Staatsangehörige das türkische Namens- und Personenstandsrecht maßgeblich.
Tenor
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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