Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-27, 21 U 159/12

21 U 159/12Obergericht27.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 159/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-27

Aktenzeichen: 21 U 159/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0227.21U159.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5. September 2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (2 O 80/10) unter Zurückweisung des weitergehenden Berufungsbegehrens mit dem ihm zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben, soweit der Beklagte mit der angefochtenen Entscheidung nicht bereits rechtskräftig verurteilt worden ist, an die Klägerin 6.144,76 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30. März 2010 zu zahlen.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Landgericht Hagen zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.