25 W 305/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-04, 25 W 305/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-04, 25 W 305/13
25 W 305/13Obergericht04.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 305/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-04
Aktenzeichen: 25 W 305/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0304.25W305.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 05.09.2013 wird seiner Beschwerde vom 23.05.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 16.05.2013 abgeholfen.
Die dem Beteiligten zu 1) aus der Landeskasse gemäß § 44 RVG zu zahlende Beratungshilfevergütung wird anderweitig auf
342,72 € festgesetzt.
Die Festsetzung beruht auf den Anträgen vom 09.04.2013 betreffend Scheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Trennungsunterhalt, Scheidungsunterhalt, Ehewohnung, Hausratsteilung und Haftung für Schulden.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.