15 W 316/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-11, 15 W 316/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-11, 15 W 316/13
15 W 316/13Obergericht11.03.2014
Regest
Zur Beschwerdebefugnis gegen die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 316/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-11
Aktenzeichen: 15 W 316/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0311.15W316.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 1961
Leitsätze
Zur Beschwerdebefugnis gegen die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers.
Tenor
Die Beschwerde vom 12.06.2013 wird als unzulässig verworfen.
Die Beschwerden vom 15.05.2013 und 09.07.2013 werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren trägt die Beteiligte zu 1); eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird für die Beschwerde vom 12.06.2013 auf 1.582,- Euro, derjenigen für die Beschwerden vom 15.05. und 09.07.2013 auf je 500,- Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, soweit die Beschwerde vom 12.06.2013 als unzulässig verworfen wurde.
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