2 Ws 42/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-13, 2 Ws 42/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-13, 2 Ws 42/14
2 Ws 42/14Obergericht13.03.2014
Regest
Die nachträgliche Verlängerung einer abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht ist grundsätzlich nur bis zum Ablauf der verkürzten Frist zulässig.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 42/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-13
Aktenzeichen: 2 Ws 42/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0313.2WS42.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StGB § 68 c Abs. 1, § 68 d Abs. 1
Leitsätze
Die nachträgliche Verlängerung einer abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht ist grundsätzlich nur bis zum Ablauf der verkürzten Frist zulässig.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Beschwerdeführer insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse (§§ 467, 473 StPO).
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