Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-14, 15 W 136/13

15 W 136/13Obergericht14.03.2014

Regest

Zur Auslegung eines Ehegattentestaments, wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 136/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-14

Aktenzeichen: 15 W 136/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0314.15W136.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 2084; BGB § 2096; BGB § 2269

Leitsätze

Zur Auslegung eines Ehegattentestaments, wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) hat der Beteiligten zu 1) die ihr in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Geschäftswert wird auf 10.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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