4 U 143/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-18, 4 U 143/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-18, 4 U 143/13
4 U 143/13Obergericht18.03.2014
Regest
Die Vermietung der eigenen Wohnung ist ein Eigengeschäft des Maklers, bei dem er nicht an die Vorschrift des § 6 Abs. 2 WoVermG gebunden ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 143/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-18
Aktenzeichen: 4 U 143/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0318.4U143.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 133, 157; WoVermG § 6 Abs. 1
Leitsätze
Die Vermietung der eigenen Wohnung ist ein Eigengeschäft des Maklers, bei dem er nicht an die Vorschrift des § 6 Abs. 2 WoVermG gebunden ist.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. August 2013 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.