3 RBs 16/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-20, 3 RBs 16/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-20, 3 RBs 16/14
3 RBs 16/14Obergericht20.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 16/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-20
Aktenzeichen: 3 RBs 16/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0320.3RBS16.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Dem Betroffenen wird auf seine Kosten (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 473 Abs. 7 StPO) auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 30. September 2013 gewährt.
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.
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