26 U 177/12•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-25, 26 U 177/12
Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-25, 26 U 177/12
26 U 177/12Obergericht25.03.2014
Regest
Der Verzicht auf eine neurologische Messung der Nervenleitgeschwindigkeit vor der Durchführung der Operation des Karpaltunnelsyndroms stellt nicht zwingend einen Behandlungsfehler dar. Die Diagnose für ein Karpaltunnelsyndrom wird entscheidend anhand der Klinik gestellt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 177/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-25
Aktenzeichen: 26 U 177/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0325.26U177.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 280, 823 BGB
Leitsätze
Der Verzicht auf eine neurologische Messung der Nervenleitgeschwindigkeit vor der Durchführung der Operation des Karpaltunnelsyndroms stellt nicht zwingend einen Behandlungsfehler dar.
Die Diagnose für ein Karpaltunnelsyndrom wird entscheidend anhand der Klinik gestellt.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 12. September 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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