9 W 4/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-28, 9 W 4/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-28, 9 W 4/14
9 W 4/14Obergericht28.03.2014
Regest
Zu den Voraussetzungen einer antezipierten Beweiswürdigung im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 W 4/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-28
Aktenzeichen: 9 W 4/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0328.9W4.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 114 ZPO, §§ 823, 253 BGB, § 176a StGB
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen einer antezipierten Beweiswürdigung im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 06.01.2014 wird zurückgewiesen.
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