Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-28, 9 W 4/14

9 W 4/14Obergericht28.03.2014

Regest

Zu den Voraussetzungen einer antezipierten Beweiswürdigung im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 W 4/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-28

Aktenzeichen: 9 W 4/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0328.9W4.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 114 ZPO, §§ 823, 253 BGB, § 176a StGB

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen einer antezipierten Beweiswürdigung im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 06.01.2014 wird zurückgewiesen.

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