Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-10, 24 U 98/13

24 U 98/13Obergericht10.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 98/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-10

Aktenzeichen: 24 U 98/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0410.24U98.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.06.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld (5 O 214/12) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 6.750,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.