Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-25, 6 WF 111/14

6 WF 111/14Obergericht25.04.2014

Regest

Zur Abgrenzung der Erinnerung von der Beschwerde, wenn im Rahmen des Verfahrens auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts der Urkundsbeamte der Erinnerung (teilweise) abhilft.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 111/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-25

Aktenzeichen: 6 WF 111/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0425.6WF111.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Normen: RVG § 56

Leitsätze

Zur Abgrenzung der Erinnerung von der Beschwerde, wenn im Rahmen des Verfahrens auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts der Urkundsbeamte der Erinnerung (teilweise) abhilft.

Tenor

Der Senat lehnt eine Sachentscheidung ab.

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