28 U 51/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-29, 28 U 51/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-29, 28 U 51/13
28 U 51/13Obergericht29.04.2014
Regest
Zu den Anforderungen an den Beweis eines Sachmangels, wenn bestimmte Mangelsymptome wiederholt auftreten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 51/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-29
Aktenzeichen: 28 U 51/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0429.28U51.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB § 434
Leitsätze
Zu den Anforderungen an den Beweis eines Sachmangels, wenn bestimmte Mangelsymptome wiederholt auftreten.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 04. Februar 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 803,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2011 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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