2 Ausl 59/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-30, 2 Ausl 59/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-30, 2 Ausl 59/14
2 Ausl 59/14Obergericht30.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl 59/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-30
Aktenzeichen: 2 Ausl 59/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0430.2AUSL59.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
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- Die Anordnung der förmlichen Auslieferungshaft wird abgelehnt.
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- Die Festhalteanordnung des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 8. April 2014l 2014 (Az.: 75 Gs 114/14) wird aufgehoben.
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- Der Verfolgte ist unverzüglich aus der Auslieferungshaft zu entlassen.(Anordnung des mitunterzeichnenden Senatsvorsitzenden).
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