1 Vollz (Ws) 168/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-13, 1 Vollz (Ws) 168/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-13, 1 Vollz (Ws) 168/14
1 Vollz (Ws) 168/14Obergericht13.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 168/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-13
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 168/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0513.1VOLLZ.WS168.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
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