32 SA 32/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-14, 32 SA 32/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-14, 32 SA 32/14
32 SA 32/14Obergericht14.05.2014
Regest
1. Zur Auswirkung der Verbindung mehrerer Prozesse gem. § 147 ZPO auf die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts. 2. Weicht ein Verweisungsbeschluss von einer beinahe einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Fachliteratur ab, so entfällt dessen bindende Wirkung auf Grund von Willkür jedenfalls dann, wenn sich das verweisende Gericht mit dieser Meinung nicht auseinandersetzt und die eigene Auffassung begründet, obwohl eine Partei ausdrücklich auf die abweichende Meinung hingewiesen hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 32/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-14
Aktenzeichen: 32 SA 32/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0514.32SA32.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: ZPO 36, 147, 281
Leitsätze
Zur Auswirkung der Verbindung mehrerer Prozesse gem. § 147 ZPO auf die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts.
Weicht ein Verweisungsbeschluss von einer beinahe einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Fachliteratur ab, so entfällt dessen bindende Wirkung auf Grund von Willkür jedenfalls dann, wenn sich das verweisende Gericht mit dieser Meinung nicht auseinandersetzt und die eigene Auffassung begründet, obwohl eine Partei ausdrücklich auf die abweichende Meinung hingewiesen hat.
Tenor
Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht I bestimmt.
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