Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-19, 5 U 190/13

5 U 190/13Obergericht19.05.2014

Regest

Ein Spielturm für Kinder stellt kein Gebäude im Sinne von § 1 Abs. 1 NachbG NRW dar, wenn er den Eintritt eines erwachsenen, normal großen Menschen nicht gestattet.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 190/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-19

Aktenzeichen: 5 U 190/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0519.5U190.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: NachbG § 1 Abs. 1

Leitsätze

Ein Spielturm für Kinder stellt kein Gebäude im Sinne von § 1 Abs. 1 NachbG NRW dar, wenn er den Eintritt eines erwachsenen, normal großen Menschen nicht gestattet.

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 27.08.2013 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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