15 W 102/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-22, 15 W 102/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-22, 15 W 102/13
15 W 102/13Obergericht22.05.2014
Regest
Zur Bedeutung einer Testamentsklausel, nach der eine Vorerbin berechtigt sein soll, durch Verfügung von Todes wegen einen anderen Abkömmling als den testamentarisch Benannten zum Nacherben zu berufen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 102/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-22
Aktenzeichen: 15 W 102/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0522.15W102.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 1913, 2113 Abs. 1
Leitsätze
Zur Bedeutung einer Testamentsklausel, nach der eine Vorerbin berechtigt sein soll, durch Verfügung von Todes wegen einen anderen Abkömmling als den testamentarisch Benannten zum Nacherben zu berufen.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Eintragungsanträge der Beteiligten vom 12.11.2012 an das Grundbuchamt zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.