Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-28, 11 U 105/13

11 U 105/13Obergericht28.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 105/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-28

Aktenzeichen: 11 U 105/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0528.11U105.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.08.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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