Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-12, 15 W 403/13

15 W 403/13Obergericht12.06.2014

Regest

Verleiht ein Bundesland einer Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wirkt die durch die Verleihung entstehende Rechtsfähigkeit der Körperschaft des öffentlichen Rechts bundesweit.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 403/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-12

Aktenzeichen: 15 W 403/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0612.15W403.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GG Art. 140; WRV Art 137 Abs. 5 S. 2

Leitsätze

Verleiht ein Bundesland einer Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wirkt die durch die Verleihung entstehende Rechtsfähigkeit der Körperschaft des öffentlichen Rechts bundesweit.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

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