15 W 403/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-12, 15 W 403/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-12, 15 W 403/13
15 W 403/13Obergericht12.06.2014
Regest
Verleiht ein Bundesland einer Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wirkt die durch die Verleihung entstehende Rechtsfähigkeit der Körperschaft des öffentlichen Rechts bundesweit.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 403/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-12
Aktenzeichen: 15 W 403/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0612.15W403.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GG Art. 140; WRV Art 137 Abs. 5 S. 2
Leitsätze
Verleiht ein Bundesland einer Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wirkt die durch die Verleihung entstehende Rechtsfähigkeit der Körperschaft des öffentlichen Rechts bundesweit.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
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