1 VAs 25/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-12, 1 VAs 25/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-12, 1 VAs 25/14
1 VAs 25/14Obergericht12.06.2014
Regest
Zu den erforderlichen Ermittlungen zur ausländischen Praxis bei Anwendung des Umwandlungsverfahrens in Bezug auf die Strafhöhe bei der Prüfung, ob ein Ersuchen zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe im Ausland gestellt werden soll.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 25/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-12
Aktenzeichen: 1 VAs 25/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0612.1VAS25.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: EGGVG §§ 23 ff.; ÜberstÜbK Art. 9; EG-VollstrÜbK Art. 8
Leitsätze
Zu den erforderlichen Ermittlungen zur ausländischen Praxis bei Anwendung des Umwandlungsverfahrens in Bezug auf die Strafhöhe bei der Prüfung, ob ein Ersuchen zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe im Ausland gestellt werden soll.
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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