Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-13, 32 SA 35/14

32 SA 35/14Obergericht13.06.2014

Regest

Zur inhaltlichen Reichweite der Bindungswirkung einer Verweisung gem. § 281 ZPO wegen sachlicher Unzuständigkeit im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, an das verwiesen worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 35/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-13

Aktenzeichen: 32 SA 35/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0613.32SA35.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 36, 281

Leitsätze

Zur inhaltlichen Reichweite der Bindungswirkung einer Verweisung gem. § 281 ZPO wegen sachlicher Unzuständigkeit im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, an das verwiesen worden ist.

Tenor

Als zuständiges Gericht wird das Landgericht G bestimmt.

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