Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-24, 12 UF 53/14

12 UF 53/14Obergericht24.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 53/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-24

Aktenzeichen: 12 UF 53/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0624.12UF53.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund (Az. 126 F 5763/13) abgeändert.

Der Antrag der Kindesmutter wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Kindesmutter und der Kindesvater jeweils zur Hälfte. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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