20 U 41/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-25, 20 U 41/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-25, 20 U 41/14
20 U 41/14Obergericht25.06.2014
Regest
1. Die vom Geschäftsführer einer GmbH erklärte Abtretung von Versicherungsansprüchen aus einer Direktversicherung wird wirksam, wenn der Geschäftsführer als unwiderruflich Bezugsberechtigter dem Widerruf seines Bezugsrechts zustimmt. 2. Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der deren Geschicke eigenverantwortlich leitet, unterfällt nicht dem Schutzbereich des § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 41/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-25
Aktenzeichen: 20 U 41/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0625.20U41.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: §§ BetrAVG § 2 Abs. 2
Leitsätze
- Die vom Geschäftsführer einer GmbH erklärte Abtretung von Versicherungsansprüchen aus einer Direktversicherung wird wirksam, wenn der Geschäftsführer als unwiderruflich Bezugsberechtigter dem Widerruf seines Bezugsrechts zustimmt.
- Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der deren Geschicke eigenverantwortlich leitet, unterfällt nicht dem Schutzbereich des § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG.
Tenor
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