Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-26, 1 Ws 324/14

1 Ws 324/14Obergericht26.06.2014

Regest

Zur Terminierung in Haftsachen, wenn die Stellung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines (mutmaßlich) schwierig herbeizuschaffenden Auslandszeugen eine Terminierung in größerem Ab-stand erfordert

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 324/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-26

Aktenzeichen: 1 Ws 324/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0626.1WS324.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: StPO §§ 112 ff., StPO §§ 120 ff., Art. 5 EMRK

Leitsätze

Zur Terminierung in Haftsachen, wenn die Stellung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines (mutmaßlich) schwierig herbeizuschaffenden Auslandszeugen eine Terminierung in größerem Ab-stand erfordert

Tenor

Die Haftbeschwerde wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

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