1 Ws 324/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-26, 1 Ws 324/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-26, 1 Ws 324/14
1 Ws 324/14Obergericht26.06.2014
Regest
Zur Terminierung in Haftsachen, wenn die Stellung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines (mutmaßlich) schwierig herbeizuschaffenden Auslandszeugen eine Terminierung in größerem Ab-stand erfordert
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 324/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-26
Aktenzeichen: 1 Ws 324/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0626.1WS324.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: StPO §§ 112 ff., StPO §§ 120 ff., Art. 5 EMRK
Leitsätze
Zur Terminierung in Haftsachen, wenn die Stellung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines (mutmaßlich) schwierig herbeizuschaffenden Auslandszeugen eine Terminierung in größerem Ab-stand erfordert
Tenor
Die Haftbeschwerde wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.