20 U 82/12•Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-27, 20 U 82/12
Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-27, 20 U 82/12
20 U 82/12Obergericht27.06.2014
Regest
Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, einem psychiatrischen Sachverständigen aufzugeben, die im Rahmen der Untersuchung über einen Probanden ausgefüllten Testunterlagen herauszugeben (§ 407a Abs. 4 ZPO). Anordnung hier abgelehnt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 82/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-27
Aktenzeichen: 20 U 82/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0627.20U82.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: § 407a IV ZPO
Leitsätze
Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, einem psychiatrischen Sachverständigen aufzugeben, die im Rahmen der Untersuchung über einen Probanden ausgefüllten Testunterlagen herauszugeben (§ 407a Abs. 4 ZPO). Anordnung hier abgelehnt.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.02.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil werden für vorläufig vollstreckbar erklärt. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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