12 WF 141/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-08, 12 WF 141/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-08, 12 WF 141/14
12 WF 141/14Obergericht08.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 WF 141/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-08
Aktenzeichen: 12 WF 141/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0708.12WF141.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts ‑ Familiengericht ‑ Kamen vom 19.05.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Ablehnungsgesuch der Antragsgegnerin vom 18.12.2013 als unzulässig zurückgewiesen wird.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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