20 U 41/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-16, 20 U 41/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 41/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-16
Aktenzeichen: 20 U 41/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0716.20U41.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.06.2014 wird entsprechend § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend ergänzt, dass der Tenor wie folgt lautet:
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen Stellung zu nehmen.
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