1 W 49/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-18, 1 W 49/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 W 49/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-18
Aktenzeichen: 1 W 49/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0718.1W49.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 21.05.2014 wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 50,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.