15 W 92/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-22, 15 W 92/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-22, 15 W 92/14
15 W 92/14Obergericht22.07.2014
Regest
Die Vereinbarung in einem notariellen Vertrag, nach der ein Beteiligter mit der Zahlung eines Betrages "unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden sei", kann als Erbverzicht dieses Beteiligten auszulegen sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 92/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-22
Aktenzeichen: 15 W 92/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0722.15W92.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 133, BGB § 2346
Leitsätze
Die Vereinbarung in einem notariellen Vertrag, nach der ein Beteiligter mit der Zahlung eines Betrages "unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden sei", kann als Erbverzicht dieses Beteiligten auszulegen sein.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Beteiligten zu 1) vom 28.11.2013 auf Erteilung eines Erbscheins, der ihn als Alleinerben ausweist, erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten für die Beschwerdeinstanz findet nicht statt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 15.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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