18 W 30/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-24, 18 W 30/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 W 30/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-24
Aktenzeichen: 18 W 30/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0724.18W30.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster vom 04. Juni 2014 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 10.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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