6 WF 35/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-25, 6 WF 35/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-25, 6 WF 35/14
6 WF 35/14Obergericht25.07.2014
Regest
Einigen sich die Kindeseltern anlässlich eines außergerichtlichen Zusammentreffens ohne Anwälte über die Ausgestaltung des Umgangs des Kindesvaters mit dem gemeinsamen Kind, so kann der dem Kindesvater beigeordnete Rechtsanwalt keine Einigungsgebühr beanspruchen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 35/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-25
Aktenzeichen: 6 WF 35/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0725.6WF35.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Normen: VV-RVG Nr. 1000, 1003
Leitsätze
Einigen sich die Kindeseltern anlässlich eines außergerichtlichen Zusammentreffens ohne Anwälte über die Ausgestaltung des Umgangs des Kindesvaters mit dem gemeinsamen Kind, so kann der dem Kindesvater beigeordnete Rechtsanwalt keine Einigungsgebühr beanspruchen.
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 07.01.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Dortmund vom 12.12.2013 aufgehoben.
Die Erinnerung des Beteiligten zu 2) vom 24.10.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts- Familiengericht- vom 16.10.2013 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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