15 W 273/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-29, 15 W 273/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-29, 15 W 273/14
15 W 273/14Obergericht29.07.2014
Regest
Enthält der Tenor eines Feststellungsbeschlusses keine Kostenentscheidung, darf verfahrensrechtlich eine nachträgliche Kostenentscheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 273/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-29
Aktenzeichen: 15 W 273/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0729.15W273.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: FamFG § 43, FamFG § 58, FamFG § 81
Leitsätze
Enthält der Tenor eines Feststellungsbeschlusses keine Kostenentscheidung, darf verfahrensrechtlich eine nachträgliche Kostenentscheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.
Tenor
Der Beschluss wird aufgehoben.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten für die Beschwerdeinstanz findet nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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