Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-29, 15 W 273/14

15 W 273/14Obergericht29.07.2014

Regest

Enthält der Tenor eines Feststellungsbeschlusses keine Kostenentscheidung, darf verfahrensrechtlich eine nachträgliche Kostenentscheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 273/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-29

Aktenzeichen: 15 W 273/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0729.15W273.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: FamFG § 43, FamFG § 58, FamFG § 81

Leitsätze

Enthält der Tenor eines Feststellungsbeschlusses keine Kostenentscheidung, darf verfahrensrechtlich eine nachträgliche Kostenentscheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.

Tenor

Der Beschluss wird aufgehoben.

Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten für die Beschwerdeinstanz findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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