Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-05, 5 Ws 231 u. 232/14

5 Ws 231 u. 232/14Obergericht05.08.2014

Regest

Zulässigkeit der sog. "Organisationshaft". Anordnung des Vorwegvollzugs einer Ersatzfreiheitsstrafe während der sog. "Organisationshaft".

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 231 u. 232/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-05

Aktenzeichen: 5 Ws 231 u. 232/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0805.5WS231U232.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Normen: StPO § 463 Abs. 1; StVollstrO §§ 50 Abs. 1, 44 b

Leitsätze

Zulässigkeit der sog. "Organisationshaft".

Anordnung des Vorwegvollzugs einer Ersatzfreiheitsstrafe während der sog. "Organisationshaft".

Tenor

Beide Beschwerden werden auf Kosten des Verurteilten als unbegründet verworfen.

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