15 VA 8/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-08, 15 VA 8/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-08, 15 VA 8/14
15 VA 8/14Obergericht08.08.2014
Regest
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Versicherer Einsicht in die Akte eines Zwangsvollstreckungsverfahrens verlangen kann, an dem der Versicherungsnehmer beteiligt ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 VA 8/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-08
Aktenzeichen: 15 VA 8/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0808.15VA8.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: ZPO § 299 Abs. 2
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Versicherer Einsicht in die Akte eines Zwangsvollstreckungsverfahrens verlangen kann, an dem der Versicherungsnehmer beteiligt ist.
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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