Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-08, 15 VA 8/14

15 VA 8/14Obergericht08.08.2014

Regest

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Versicherer Einsicht in die Akte eines Zwangsvollstreckungsverfahrens verlangen kann, an dem der Versicherungsnehmer beteiligt ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 VA 8/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-08

Aktenzeichen: 15 VA 8/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0808.15VA8.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: ZPO § 299 Abs. 2

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Versicherer Einsicht in die Akte eines Zwangsvollstreckungsverfahrens verlangen kann, an dem der Versicherungsnehmer beteiligt ist.

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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