Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-14, 2 RVs 28/14

2 RVs 28/14Obergericht14.08.2014

Regest

Beleidigung zur grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit bei ehrverletzenden Äußerungen gegenüber Behördenvertretern.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 RVs 28/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-14

Aktenzeichen: 2 RVs 28/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0814.2RVS28.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StGB §§ 185, 193; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1

Leitsätze

Beleidigung zur grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit bei ehrverletzenden Äußerungen gegenüber Behördenvertretern.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.

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