2 RVs 28/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-14, 2 RVs 28/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-14, 2 RVs 28/14
2 RVs 28/14Obergericht14.08.2014
Regest
Beleidigung zur grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit bei ehrverletzenden Äußerungen gegenüber Behördenvertretern.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 RVs 28/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-14
Aktenzeichen: 2 RVs 28/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0814.2RVS28.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StGB §§ 185, 193; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
Leitsätze
Beleidigung zur grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit bei ehrverletzenden Äußerungen gegenüber Behördenvertretern.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
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