Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-19, 2 Ws 140/14

2 Ws 140/14Obergericht19.08.2014

Regest

Freistellung des verurteilten Heranwachsenden von seinen notwendigen Auslagen. Kostengrundentscheidung verbindlich für das Kostenfestsetzungsverfahren.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 140/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-19

Aktenzeichen: 2 Ws 140/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0819.2WS140.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 464 b; JGG §§ 74, 109 Abs.2

Leitsätze

Freistellung des verurteilten Heranwachsenden von seinen notwendigen Auslagen. Kostengrundentscheidung verbindlich für das Kostenfestsetzungsverfahren.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Landgericht Bochum – Rechtspflegerin – zurückverwiesen.

Der Beschwerdewert wird auf 2.193,77 € festgesetzt.

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