Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-19, 2 Ws 169/14

2 Ws 169/14Obergericht19.08.2014

Regest

Erfolglose Ablehnung eines erkennenden Richters; Unzulässigkeit der dagegen gerichteten sofortigen Beschwerde. Eigenschaft als erkennender Richter nach Zurückverweisung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 169/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-19

Aktenzeichen: 2 Ws 169/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0819.2WS169.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 28 Abs. 2 S. 2

Leitsätze

Erfolglose Ablehnung eines erkennenden Richters; Unzulässigkeit der dagegen gerichteten sofortigen Beschwerde. Eigenschaft als erkennender Richter nach Zurückverweisung.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten als unzulässig verworfen.

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